Beiträge von detroit_steel

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    Es steht doch jedem frei, wen jetzt der Sensor wirklich nicht mehr drinn sein sollte, vom KV zurückzutreten.

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    Erstens ist das nicht so einfach. Zum anderen: Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten. Darauf baut das Recht auf. Möchtest Du das zugunsten der Verkäufer abschaffen? Nach dem Motto, wenn der Verkäufer nicht das liefern kann, was bestellt wurde, dann kann der Kunde ja zurücktreten und damit ist die Sache erledigt?

    Dann würde ich im Gegenzug fordern: Wenn der Käufer nicht bezahlen kann, soll sich der Verkäufer doch einen anderen Kunden suchen! Was zwar in diesem Fall nicht schwierig für den Verkäufer wäre. Aber wenn das allgemein für alle Bereiche der Wirtschaft gelten würde, wären die Verkäufer ganz sicher nicht glücklich damit.

    Ja, klempo, stimmt schon, für 400.000 km ist der 120 PS Diesel sicher gut. Aber es kommen bald sicher Verschleißreparaturen, man darf in viele Städte mit Euro 5 nicht mehr rein fahren, und - ich gebe es zu - ich will auch noch einmal etwas Neues. Ich mag die Ruhe und das vibrationsarme Gleiten beim Hybrid. Wird wohl auch mein letztes Fahrzeug sein, zumindest der letzte Neuwagen. Deshalb bin ich da auch wenig kompromissbereit.

    ...Man kann da schonmal ins Klo fassen,

    wenn Radio wichtig ist und man die Kofferklappe nicht von Hand aufkriegt.

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    Ja, es soll tatsächlich Leute geben die gerne eine Soundanlage, für die sie bezahlt haben, geliefert bekämen.


    Auf elektrisch betriebene Kofferraumklappen würde ich ja liebend gerne verzichten, würde ich auch nicht als Extra bestellen - allerdings möchte ich dann auch nicht dafür bezahlen, werde aber vom Hersteller dazu gezwungen, wenn ich bestimmte andere Dinge haben will. Ich kann auch auf den ganzen Assistentenkram verzichten, aber da gibt es so hochbezahlte Schreibtischtäter in Brüssel, die sagen uns, was wir alles an Sicherheitssystemen brauchen und ab wann wir dann gar nicht mehr selbst fahren dürfen, weil ein Computer das besser kann....


    Bin übrigens mit meinem 2014er Diesel sehr zufrieden, wie man im CR-V Forum nachlesen kann. Aber seine Zeit ist nun bei ca. 225.000 km abgelaufen.

    Ich werde das Fahrzeug abnehmen, aber ich würde schon ein "Trostpflaster" erwarten, z.B. das 4-Jahre Wartungspaket. Mir ist nach Recherchen zu ähnlichen Fällen klar, dass ich keine 1.000 Euro Minderung bekomme, obwohl ich das angemessen fände.


    Verbraucherrechte sind auch wichtige Rechte. Kein "Schrott". Jedenfalls nicht für mich. Vielleicht lasse ich mich anwaltlich beraten, wenn HONDA keinerlei Kompensation anbietet. Ich weiß es noch nicht. Was das bringt? Es könnte bringen, dass HONDA nicht einfach achselzuckend sagen kann "Pech gehabt, tut uns leid, da kann man nix machen. Freuen Sie sich, dass Sie überhaupt ein Auto bekommen und dass wir für Sie den Preis nicht erhöhen". Denn Fakt ist, sie halten vertragliche Absprachen nicht ein. Und nein, ich habe bisher noch niemals jemanden verklagt und ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung. Ich will auch Harmonie. Aber nicht um jeden Preis.

    Ohne Honda groß verteidigen zu wollen:


    Glaubt Ihr denn wirklich, dass es bei anderen Herstellern besser ist? ...

    Es geht nicht um die Lieferprobleme an sich. Die kann man entschuldigen. Es geht darum, wie man mit den Kunden umgeht, wenn bestellte Ausstattungen nicht im Fahrzeug verbaut sind. Wie man mit den Kunden umgeht, wenn das Fahrzeug drei bis vier Monate später geliefert wird als vorgesehen. Da wäre aus meiner Sicht HONDA als Hersteller in der Pflicht, die Händler und die Kunden nicht mit den Nachteilen im Regen stehen zu lassen!


    Und "bei anderen Herstellern ist es auch nicht besser" - das ist nun wirklich kein Argument. Wenn alle Murks bauen, ist es immer noch Murks und kritikwürdig!

    Hrv2011 : Welche Farbe?


    Ich finde es gut, dass nun immer mehr Details hier veröffentlicht werden, auch wenn sie mir inhaltlich nicht gefallen. Aber ich will halt wissen, woran ich bin.


    Mit dem Rücktritt von der Bestellung ist das nicht so einfach, ich habe dazu schon recherchiert. Man muss dem Händler schriftlich Fristen setzen - erst wenn er diese nicht einhält, hat man eine Grundlage für einen Rücktritt. Dann gibt es aber auch noch so etwas wie "höhere Gewalt". Ob dies im Einzelfall zutrifft (z.B. Corona-bedingte Ausfälle) , würde erst ein Gericht entscheiden. Auch Ausstattungsänderungen zu Ungunsten des Käufers muss man ggf. hinnehmen, es kann aber ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises bestehen. Diese Minderung ist oft jedoch deutlich niedriger, als der Kunde sie sich vorstellt und entspricht nicht den möglichen Kosten einer Nachrüstung.


    Und ja, die Händler sind auch in einer unangenehmen Lage. Die Kunden wollen ihre Autos mit der bestellten Ausstattung zum vereinbarten Liefertermin haben und HONDA kann teilweise nur mit großer Verzögerung und nicht bestellungsgemäß liefern. Vertragspartner der Kunden sind die Händler, und die sind bezüglich Vertragserfüllung von HONDA abhängig.


    Viele Hersteller zeigen leider gerade, welchen Stellenwert Kundeninteressen bei Ihnen haben. Niedrige Ausstattungslinien oder günstige Einstiegsmodelle werden gestrichen, Preise werden z.T. drastisch erhöht. Die Gewinne der Hersteller steigen trotz rückläufiger Stückzahlen. Da lässt man sich einiges einfallen. Renault verlangt 400 Euro für eine schnellere Lieferung! Honda will nun Ausstattung streichen bei gleichzeitiger Preiserhöhung. Ich denke allerdings, dass bei der allseits vorhergesagten, weltweiten Wirtschaftskrise das Blatt sich schnell wenden wird. Dann wird es wieder Rabattschlachten geben um die wenigen Kunden, die dann noch Geld für Neuwagen haben.

    Ich konnte mich jetzt doch nicht mehr zurückhalten und habe meinen Händler angerufen. Stand der Dinge ist, dass die Händler in der kommenden Woche von HONDA Deutschland neue Auftragsbestätigungen und Liefertermine für die HR-V Kunden, die vor einigen Monaten bestellt haben, erhalten. In der Produktion gab es Ausfallzeiten und daher Verzögerungen. In der kommenden Woche soll durch HONDA Deutschland Klarheit darüber geschaffen werden


    - wann die bestellten HR-V voraussichtlich geliefert werden (natürlich wieder unverbindlich - Händler sprach von Januar 2023)

    - welche Ausstattung die bestellten Fahrzeuge haben werden


    Die 2022er Modelle sollen die im damaligen Prospekt beschriebenen Ausstattungsmerkmale bekommen. Die 2023er Modelle (Advance Style) werden Heckklappensensor und Soundsystem nicht bekommen.


    Nach Aussage meines Händlers kann es durchaus sein, dass ich ein 2023er Modell bekomme. Er wollte mir die Zusicherung, dass der Preis sich nicht ändert, als Bonbon verkaufen. Worauf ich entgegnete, der Preis würde sich schon ändern, wenn ich das 2023er Modell bekomme, und zwar nach unten. Denn dann läge ein Sachmangel vor, weil dann das Fahrzeug nicht die bei der Bestellung vereinbarte Ausstattung aufweist. Er verwies dann darauf, dass das mit HONDA Deutschland zu klären wäre.


    Natürlich sind die Händler nun auch in einer ganz unvorteilhaften Lage. Die Kunden wollen die Autos haben (bei manchen laufen ja auch Leasingverträge aus) und beim Händler kommt kein Geld in die Kasse.


    Da Gespräch verlief sehr freundlich und von gegenseitigem Respekt geprägt, aber ich habe schon klar gemacht, dass ich großen Wert auf die Einhaltung des Kaufvertrages lege.

    Momentan ist es aber müßig, das Ganze im Detail zu besprechen, da es erst nächste Woche (Freitag) mehr Klarheit über Liefertermine und Ausstattung geben wird.


    Das Letzte, worauf ich jetzt Lust habe, ist ein Rechtsstreit mit HONDA über fehlende Ausstattung. Hoffentlich bleibt es mir erspart.