Es sei nochmals hier erwähnt, dass in Österreich der Betrieb der Nebelscheinwerfer jederzeit erlaubt ist. Die Novelle gab es mit Einführung des Tagfahrlicht. Man darf sogar bei strahlendem Sonnenschein mit Begrenzungslicht+Nebelscheinwerfer fahren, zählt in Öst. als Tagfahrlicht .
Hier nachzulesen:
Beleuchtung rechtlich - Licht an oder Licht aus? | ÖAMTC (oeamtc.at)