Genau so kenne ich das auch! Was nicht in Auftrag gegeben wurde, auch wenn es sich hierbei nur um einen popeligen Scheibenwischertausch handelt, wird nicht bezahlt! Punkt, aus, fertig!
Hallo Leute, was wohl nicht ganz klar wurde:
Ich kenne mich mit Vertragsrecht gut aus:
Zweitens, ging es bei meinem Streit nicht um einen Streit mit dem Autohaus. Es ging bei meinem Vorwurf darum, das ein Automobil-Konzern Flotten- / und Endkunden als Alpha und Beta-Tester verwendet ohne Sie zu Informieren und dann noch die Kosten auf den Endkunde abzuwälzen wollte. Es ging nie um eine Klage gegen das Autohaus. Und ich glaubte das solche Basics, wie was ich nicht genehmigt habe, bezahle ich nicht , als Allgemeinwissen vorauszusetzen sind, und nicht explizit noch mal erwähnt werden müssen. Und die Aussage mit dem Anwalt einschalten, drehte es sich generell um nach Schlichtung unklärbare Vorgänge , die dann als Logische Folge juristisch ausgefochten werden.
Es tut mir Leid wenn ich einige mit meinem Post verwirrt habe oder ich suboptimal Formuliert habe. Ich wollte eben keine Roman darüber schreiben.
Grüsse von der Mosel
gez. Dee ![]()