Mein HR-V meine ewige Baustelle :-)

  • Hallo Mike
    Sieht doch gut aus !
    Welche Dashcam hast du eingebaut? Ich möchte in meinen auch eine installieren, täglich fahren sie vor mir noch bei rot über die Kreuzung und geblinkt wird beim abbiegen grundsätzlich nicht. Sollte es mal knallen kann man vieleicht seine Unschuld belegen.
    Ein Head up Display, geht mit der Handy App Tachometer. Das Handy aufs Armaturenbrett legen und die 3 verschiedenen Tacho ausführungen spiegeln sich dann in der Frontscheibe, brauche nur noch überall USB micro Anschlüsse.
    Die obere Fläche der Scheinwerfer könnte noch mit Folie wie auf der Motorhaube abgedeckt werden zum Bösen Blick.
    Weiter Bauen !

  • Hallo,
    das Teil hatte ich für paar Euronen in der Bucht gekauft, tut was es soll in HD mit deutschem Menü. Die zeichnet immer 15 min auf und fängt von vorne an auf 32G SD Karte passen so 2 Tage drauf.


    Hat allerdings kein Monitor da die am Radio angeschlossen ist.


    1 Aufzeichnung hatte ich schon Mal gebraucht für eine Anzeige wurde auch vom Gericht anerkannt ist auch einer bei Rot über die Ampel gesaust und hat fast Radfahrer erwischt.


    cu
    Mike

  • Sollte es mal knallen kann man vieleicht seine Unschuld belegen.

    @Felix Die Dashcam ist in Deutschland als Beweismittel nicht zugelassen. Meines Wissens - da bin ich mir aber nicht 100% sicher - ist sogar deren Installation verboten. @mikekb war wohl ein Amtsrichter in Deinem Fall, der über die Rechtslage nicht so wirklich informiert war; Glück für Dich ...


    @mikekb Bist Du Dir sicher, dass 95% Scheibentönung - wenn auch hinten - erlaubt sind? Falls nein, erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs und damit ggf. der Versicherungsschutz ...

    LG
    トーマス (Tōmasu)
    :m0001:


    Vom 14.10.2016 bis 01.04.2022 voll zufrieden mit meinem Honda HR-V 1.6 i-DTEC (Executive, ruse black).

    Seit 20.04.2022 begeistert von meinem Honda HR-V 1.5 eHEV (advance style, sand-khaki)
    "When all is said and done, it’s hard to beat a Honda!" ;)

  • Die Betrieberlaubnis erlöscht nicht. Weil auch der HR-V 1 zwei Aussenspiegel hat. Du kannst sogar die hinteren Scheiben zu 95% tönen ohne Probleme hatte ich bei meinen Mercedes auch.

    Gruß

    Tanja

    Executive Benziner modern steel CVT Bestellt am 15.01.2016, Geliefert am 05.09.2016 Anmeldung 07.09.2016 am 07.02.2018 verkauft.


    Seit 24.03.2021 Ford Puma ST-Line X, Automatik in Fancy Grau, Fahrerassistenz-Paket, Komfort-Paket, Winter-Paket, LED Scheinwerfer, elektrische Heckklappe. :love:



  • Hallo,
    Du bist scheinbar nicht auf dem neusten Stand bezüglich Dashcam in Deutschland.


    1. Einbau grundsätzlich erlaubt. Es gibt kein Gesetz in Deutschland was das verbietet ( noch nicht aber wer weiß )
    2. Ob es als Beweismittel zugelassen wird entscheidet immer das Gericht.


    Hab auch keine Lust hier alle gesetzl. Bestimmungen zu posten findet man ganz leicht über Googel.


    Was nicht erlaubt ist eine fortlaufende ununterbrochene Aufzeichnung, und genau das macht meine Cam nicht.


    Zu Folie, auch hier bist Du falsch informiert ja 95% und Ja mit ABE.



    cu

  • hat. Du kannst sogar die hinteren Scheiben zu 95% tönen ohne Probleme hatte ich bei meinen Mercedes auch.


    Die Betrieberlaubnis erlöscht nicht. Weil auch der HR-V 1 zwei Aussenspiegel hat. Du kannst sogar die hinteren Scheiben zu 95% tönen ohne Probleme hatte ich bei meinen Mercedes auch.

    @Tanja und sollte ich auch mit 2 Außenspiegel nix sehen mach ich einfach hintere CAM an :)

  • Zu Folie, auch hier bist Du falsch informiert ja 95% und Ja mit ABE.

    sorry, aber ich hatte gefragt, nicht behauptet. Also bitte genau lesen ... Wenn die 1. Generation des HR-V bereits 2 Außenspiegel hatte (war auch ende der 90er noch nicht überall Standard), dann ist es ja o.k. Ich frage nur deshalb manchmal nach, weil einige Forumsmitglieder relativ naiv geradezu abenteuerliche Ein- und Umbauten am Fahrzeug vornehmen. Und wenn Sie dann mit Recht und Gesetz zusammenprallen (oder mit ihrer Versicherung im Schadensfalle) dann fallen sie vom Glauben ab ...


    Ob es als Beweismittel zugelassen wird entscheidet immer das Gericht.

    Genau. Und die weit überwiegende Mehrheit der deutschen Gerichte lässt es eben nicht zu.


    Glaub mir, ich kenne mich im Verkehrsrecht sehr gut aus, denn das ist letztendlich mein Job ...

    LG
    トーマス (Tōmasu)
    :m0001:


    Vom 14.10.2016 bis 01.04.2022 voll zufrieden mit meinem Honda HR-V 1.6 i-DTEC (Executive, ruse black).

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  • Aus der Äußerung von @Felix geht ganz klar hervor, dass er die Dashcam dauerhaft eingeschaltet haben will ("sollte es mal knallen", wird er es nicht mehr schaffen, in Sekundenbruchteilen die Dashcam zu aktivieren)


    Danke für den Link, denn die drei zitierten DEUTSCHEN Gerichtsentscheidungen belegen genau das, was ich gesagt habe:


    AG München: zulässig, weil Radfahrer mit der Dashcam einen anderen Zweck verfolgte, als Beweisaufnahmen zu machen (was auch immer der gefilmt hat; die Vöglein im Walde?). Der Unfall passierte zufällig ...


    VG Ansbach: NICHT zulässig, weil dauerhaft gefilmt und damit gegen Datenschutz (Persönlichkeitsrechte der übrigen Verkehrsteilnehmer) verstoßen.


    AG Nienburg: zulässig, weil Dashcam erst eingeschaltet, als Verkehrsverstoß (Nötigung) bereits im Gange war.


    Damit passt keine der zitierten Entscheidungen auf das Vorhaben, dauerhaft mit Dashcam das Verkehrsgeschehen filmen zu wollen. Also wenn man sich schon auf Gerichtsentscheidungen bezieht, sollte man sie auch verstehen.


    Aber Kiffen tun ja seit der Entscheidung des VG Köln (Schmerzpatient) im Jahr 2014 auch alle nurmehr deshalb, weil es ja sooooo gesund ist ... (haben auch alle nichts verstanden).


    Und damit sollten wir's jetzt gut sein lassen ...

    LG
    トーマス (Tōmasu)
    :m0001:


    Vom 14.10.2016 bis 01.04.2022 voll zufrieden mit meinem Honda HR-V 1.6 i-DTEC (Executive, ruse black).

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