Aus der Äußerung von @Felix geht ganz klar hervor, dass er die Dashcam dauerhaft eingeschaltet haben will ("sollte es mal knallen", wird er es nicht mehr schaffen, in Sekundenbruchteilen die Dashcam zu aktivieren)
Danke für den Link, denn die drei zitierten DEUTSCHEN Gerichtsentscheidungen belegen genau das, was ich gesagt habe:
AG München: zulässig, weil Radfahrer mit der Dashcam einen anderen Zweck verfolgte, als Beweisaufnahmen zu machen (was auch immer der gefilmt hat; die Vöglein im Walde?). Der Unfall passierte zufällig ...
VG Ansbach: NICHT zulässig, weil dauerhaft gefilmt und damit gegen Datenschutz (Persönlichkeitsrechte der übrigen Verkehrsteilnehmer) verstoßen.
AG Nienburg: zulässig, weil Dashcam erst eingeschaltet, als Verkehrsverstoß (Nötigung) bereits im Gange war.
Damit passt keine der zitierten Entscheidungen auf das Vorhaben, dauerhaft mit Dashcam das Verkehrsgeschehen filmen zu wollen. Also wenn man sich schon auf Gerichtsentscheidungen bezieht, sollte man sie auch verstehen.
Aber Kiffen tun ja seit der Entscheidung des VG Köln (Schmerzpatient) im Jahr 2014 auch alle nurmehr deshalb, weil es ja sooooo gesund ist ... (haben auch alle nichts verstanden).
Und damit sollten wir's jetzt gut sein lassen ...