Zu diesem Thema möchte ich auf folgendes hinweisen:
Die Verwendung von Radarwarnern ist nach StVO verboten. Verkauf, Kauf und Besitz dieser Geräte ist in Deutschland allerdings legal, illegal ist lediglich das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen im Fahrzeug.
Verboten ist demnach nicht die Nutzung des Gerätes selbst, sondern die Software. Dasselbe gilt für das Smartphone, da dieses in seiner Hauptfunktion der Kommunikation dient. Verboten ist also lediglich die Verwendung einer Radarwarner App. Mit diesen Geräten bewegt sich der Autofahrer in einer rechtlichen Grauzone, denn sowohl Navi als auch Handy dienen nicht vorrangig der Warnung vor Blitzern. Dennoch ist es nicht ratsam, Navi oder Smartphone als Radarwarner zu verwenden.
Weiterhin: Nach § 138 BGB werden in der Rechtsprechung Kaufverträge über Radarwarner als sittenwidrig und somit als nichtig eingestuft. Ein Rückgaberecht für unbrauchbare Geräte besteht also nicht. In Österreich und der Schweiz ist dagegen auch der Besitz untersagt.